Sondersteuern
Die Abteilung Sondersteuern ist zuständig für:
Die Abteilung Sondersteuern ist zuständig für die Vorbereitung und Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern sowie der Erbschaftssteuern. Grundlage für diese Steuern bilden die kantonalen Gesetze und Weisungen.
Links
- Gesetz über die Handänderungssteuer
- Gesetz über die Grundstückgewinnsteuer
- Gesetz betreffend die Erbschaftssteuern
- Gesetz betreffend die teilweise Abänderung des Steuergesetzes