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Sondersteuern

Die Abteilung Sondersteuern ist zuständig für:

Die Abteilung Sondersteuern ist zuständig für die Vorbereitung und Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern sowie der Erbschaftssteuern. Grundlage für diese Steuern bilden die kantonalen Gesetze und Weisungen.

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