Energiestadt Eschenbach - Arealnetz
1.
Informationen zur Energiestadt Eschenbach
- Faktenblatt [PDF, 338 KB]
- Energiestadt-Bericht [PDF, 6.00 MB]
- Energiedashboard
- Tipps für die Gestaltung von Aussenräumen in Eschenbach [pdf, 544 KB]
2. Förderprogramme
2.1 Förderprogramm Eschenbach
Gestützt auf die Energieplanung der Gemeinde Eschenbach wird per 1. Januar 2026 ein neues kommunales Förderprogramm lanciert. Ziel des neuen Förderprogrammes ist es, mit den zusätzlichen Fördergeldern einen Anreiz zu schaffen, den CO2-Ausstoss der Gemeinde Eschenbach zu senken.
Folgende Massnahmen werden durch das Förderprogramm berücksichtigt:
- Wärmetechnische Sanierung (Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich) inklusive Fensterersatz
- Sole/Wasser-Wärmepumpe (nur wenn ausserhalb des Versorgungsperimeters der EVB AG)
- Wärmeerzeugerersatz erneuerbar (nur wenn ausserhalb des Erdsondengebiets, ausserhalb des Versorgungsperimeters der EVB AG oder wenn keine Erschliessung durch das Fernwärmenetz besteht, resp. geplant ist)
Die oben genannten Massnahmen werden pro Gebäude (EGID) mit 5% der Brutto-Investitionen, maximal CHF 5000 gefördert. Vollständige Gesuche werden so lange berücksichtigt, bis die budgetierten Fördergelder pro Jahr aufgebraucht sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Fördergelder. Da das Förderprogramm per 1. Januar 2026 startet, werden Projeke mit Baubeginn ab 2026 berücksichtig.
Bevor das Fördergesuch bei der Gemeinde eingereicht werden kann, muss vorgängig das kantonale Fördergesuch bewilligt werden. Ist die Auszahlungsbestätigung der kantonalen Förderstelle vorhanden, kann diese zusammen mit den Rechnungsbelegen der Arbeiten sowie dem Gesuchsformular bei der Gemeindeverwaltung Eschenbach, Abteilung Infrastruktur eingereicht werden. Ausgenommen davon sind Beitragsgesuche für Fensterersatz - hier können das Gesuch zusammen mit den Rechnungsbelegen direkt bei der Gemeindeverwaltung Eschenbach eingereicht werden. Das Fördergesuch der Gemeinde Eschenbach kann bis drei Monate nach der Auszahlungsbestätigung durch die kantonale Förderstelle (bei Fensterersatz bis drei Monate nach Rechnungsdatum) eingereicht werden.
Die Gesuchsunterlagen inkl. den Förderbestimmungen befinden sich hier.
2.2 Kantonale und Nationale Förderprogramme / Energieberatung
- ewl Förderprogramm für den Ersatz alter Haushaltsgeräte
- Umwelt und Energie Kanton Luzern
- Umweltberatung Luzern
- Energie Zentralschweiz
- EnergieSchweiz
- Nationale Photovoltaik-Föderung (PV)
- Kostenbeteiligung Entsiegelung: Asphaltknackerinnen
- allgemeine Förderübersicht pro Gemeinde: Energiefranken
3. Arealnetz