AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist zuständig für:
Auskunftserteilung über Leistungen und deren Geltendmachung
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Flexibles Rentenalter
- Splitting bei Scheidung
- Invalidenversicherung (IV)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Hilflosenentschädigung (HE)
- Hilfsmittel der AHV und IV
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Mutterschaftsentschädigung (MSE)
- Kinder- und Ausbildungszulagen (FAK)
- Betreuungs- und Erziehungsgutschriften
- Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Auskunftserteilung über Beiträge und deren Abrechungspflicht
- Anmeldung Nichterwerbstätige
- Anmeldung Selbständigerwerbende und juristische Personen
- Anmeldung Personengesellschaften
- Anmeldung Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
- Weiterführung der AHV-Beiträge im Ausland
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