Teilungsamt
Das Teilungsamt ist zuständig für:
Das Teilungsamt ist zuständig für die Bearbeitung aller Aufgaben, die von der Teilungsbehörde beim Tode einer Person mit letztem Wohnsitz in Eschenbach nach Gesetz und Verordnung zu vollziehen sind.
- Inventaraufnahme des Nachlasses
- Erbenermittlung, Erbenbescheinigung
- Testamentseröffnungen
- Einleitung der Publikation des öffentlichen Rechnungsrufes
- Steuer-/ Öffentliches Inventar
- Nachlasseröffnung an Erben
- Erbenerklärungen
- Mitwirkung/Beratung bei Erbteilung, Erbteilungsverträgen
- Erbschaftssteuerveranlagung
- Aufbewahrungsstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
- Auskunft und Beratung im Güter- und Erbrecht