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Teilungsamt

Das Teilungsamt ist zuständig für:

Das Teilungsamt ist zuständig für die Bearbeitung aller Aufgaben, die von der Teilungsbehörde beim Tode einer Person mit letztem Wohnsitz in Eschenbach nach Gesetz und Verordnung zu vollziehen sind.

  • Inventaraufnahme des Nachlasses
  • Erbenermittlung, Erbenbescheinigung
  • Testamentseröffnungen
  • Einleitung der Publikation des öffentlichen Rechnungsrufes
  • Steuer-/ Öffentliches Inventar
  • Nachlasseröffnung an Erben
  • Erbenerklärungen
  • Mitwirkung/Beratung bei Erbteilung, Erbteilungsverträgen
  • Erbschaftssteuerveranlagung
  • Aufbewahrungsstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
  • Auskunft und Beratung im Güter- und Erbrecht