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Gemeindeschreiber

Der Gemeindeschreiber ist zuständig für:

  • Vorsteher der Gemeindekanzlei
  • Protokollführer an Gemeinderatssitzungen und Gemeindeversammlungen
  • Ausfertigung von Beschlüssen des Gemeinderates
  • Gemeindearchiv
  • Gemeindestelle wirtschaftliche Landesversorgung
  • Information intern und extern (Pöstli, Zeitungen, Internet)
  • Grundbuchwesen
  • Perimeterwesen
  • Erbschaftssteuern
  • Teilungsamt
  • Versteigerungen
  • Wahlen und Abstimmungen
  • Personalwesen
  • Urkundsperson für Beglaubigungen
  • Datenschutzbeauftragter