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Prämienverbilligung

Die Ausgleichskasse des Kantons Luzern vergütet jeweils auf Gesuch hin einen Anteil der bezahlten Krankenkassenprämien zurück, wenn ein Anspruch gemäss Berechnungsansätzen gegeben ist.

Weiter stellt die Ausgleichskasse daher jeweils denjenigen, die schon einmal ein Prämienverbilligungsformular ausgefüllt haben, ein neues Formular zu. Das Anmeldeformular ist der Ausgleichskasse Luzern, Postfach, 6000 Luzern 15, zuzustellen.

Personen, die das Gesuch erstmals stellen wollen, können das Prämienverbilligungsformular im Internet (Ausgleichskasse Luzern) ausfüllen. Es kann auch bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde oder bei der Ausgleichskasse Luzern bezogen werden. Der Einreicheschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres.

Die Prämienverbilligung wird direkt an die betreffende Krankenversicherung ausbezahlt. Sie erhalten dadurch eine monatlich reduzierte Prämienrechnung.

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse Luzern.


Zuständige Abteilung

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