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Anmeldung

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen seit dem Zuzug bei unserer Einwohnerkontrolle anmelden.

Sollte eine persönliche Anmeldung nicht möglich sein, können Sie sich via eUmzug anmelden (ausgenommen Zuzug interkantonal L EU/EFTA, L, B, C, Ci, F; Ausweis N und S gar nicht möglich).

Eine Anmeldung via eUmzug ist nur möglich, wenn Ihre bisherige Wohnsitzgemeinde den eUmzug ebenfalls anbietet. Falls dies noch nicht der Fall ist, müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle melden.


SchweizerInnen

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Original Heimatschein
  • Kopie Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
  • Kopie Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Kopie der Krankenkassenpolice (bei Familien bitte für alle Mitglieder)

Sobald wir im Besitz aller benötigten Unterlagen sind, senden wir Ihnen den Schriftenempfangsschein zu.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, welche zurück in die Schweiz ziehen, müssen ihre Schriften bei der jeweiligen Botschaft abholen und können eUmzugCH leider nicht nutzen.
 

AusländerInnen

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Kopie Reisepass/Personalausweis
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • EU/EFTA-Bürger: Original Ausländerausweis (falls vorhanden)
  • nicht EU/EFTA-Bürger: Kopie Ausländerausweis
  • Kopie Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Kopie der Krankenkassenpolice (bei Familien bitte für alle Mitglieder)

Sobald wir im Besitz der nötigen Unterlagen sind, werden wir die Adressänderung dem Amt für Migration des Kantons Luzern mitteilen.
 

SchweizerInnen/AusländerInnen

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 35.00.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen bei einer anerkannten Krankenkasse versichert sein. Deshalb hat jede Person bei der Anmeldung den Versicherungsausweis der Krankenkasse vorzulegen.


Zuständige Abteilung