Adressauskunft
Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten ihre Anfrage schriftlich an die Einwohnerkontrolle. Der Anfrage sind eine Begründung und ein Interessennachweis beizulegen.
Die Gebühren (Fr. 12.– zzgl. Porto und Bearbeitung) werden Ihnen in Rechnung gestellt.