IDEE SEETAL: Anpassung Regionaler Entwicklungsplan Seetal betreffend Weiler - öffentlichen Auflage vom 19. August bis 17. September 2019
Im Sinne von § 13 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Luzern liegt während 30 Tagen, vom 19. August bis 17. September 2019 bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverbandes IDEE SEETAL, Hauptstrasse 32, 6280 Hochdorf sowie in den Auflagebüros der Verbandsgemeinden öffentlich auf:
- Anpassung Regionaler Entwicklungsplan Seetal betreffend Weiler
Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gebiete können sich zu dieser Vorlage äussern (§ 6 und 13 PBG).
Die Stellungnahmen sind schriftlich, mit Namen und Adresse versehen, bis spätestens 17. September 2019 (Datum des Poststempels) an die Geschäftsstelle des Gemeindeverbandes IDEE SEETAL, Hauptstrasse 32, 6280 Hochdorf, einzureichen.