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Schulwegentschädigung

Gestützt auf das Volksschulbildungsgesetz werden bei „unzumutbaren Schulwegen“ an den privaten Transport von Schulkindern (Basisstufe) und bei Benützung von Fahrrädern (3. – 5. Primarklasse) auf Gesuch hin Beiträge geleistet. Beiträge werden jedoch nur bezahlt bei einer Distanz von mehr als 1.5 km zur Schulanlage. Bis zu einer Distanz von 1.5 km gilt ein Schulweg grundsätzlich als „zumutbar“.

Gesuchsformular Schulwegentschädigung.pdf

Das Formular ist bis spätestens 31. Oktober 2018 einzureichen. Die Auszahlung erfolgt im November 2018.