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Sozialamt

Das Sozialamt ist zuständig für:

Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Die wirtschaftliche Existenzsicherung und die Ausgestaltung der Sozialhilfe sind kantonal geregelt. Für die Gewährung der Sozialhilfe sind die Gemeinden zuständig. Neben der Existenzsicherung ist die (Wieder-) Eingliederung von arbeitsfähigen erwerbslosen Personen in den Arbeitsmarkt ein wichtiges Ziel der Sozialhilfe. Eigenverantwortung und Selbsthilfe werden vorausgesetzt und gefördert.

Die Anmeldung zum Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe erfolgt über das Zentrum für Soziales in Hochdorf.

Kontakt

Zentrum für Soziales
Bankstrasse 3b
Postfach
6281 Hochdorf

Tel. 041 914 31 31
Fax 041 914 31 30
E-Mail
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Dienstleistungen

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