Sozialamt
Das Sozialamt ist zuständig für:
Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Die wirtschaftliche Existenzsicherung und die Ausgestaltung der Sozialhilfe sind kantonal geregelt. Für die Gewährung der Sozialhilfe sind die Gemeinden zuständig. Neben der Existenzsicherung ist die (Wieder-) Eingliederung von arbeitsfähigen erwerbslosen Personen in den Arbeitsmarkt ein wichtiges Ziel der Sozialhilfe. Eigenverantwortung und Selbsthilfe werden vorausgesetzt und gefördert.
Die Anmeldung zum Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe erfolgt über das Zentrum für Soziales in Hochdorf.
Kontakt
Zentrum für Soziales
Bankstrasse 3b
Postfach
6281 Hochdorf