Gemeindeschreiber
Der Gemeindeschreiber ist zuständig für:
- Vorsteher der Gemeindekanzlei
- Protokollführer an Gemeinderatssitzungen und Gemeindeversammlungen
- Ausfertigung von Beschlüssen des Gemeinderates
- Gemeindearchiv
- Gemeindestelle wirtschaftliche Landesversorgung
- Information intern und extern (Pöstli, Zeitungen, Internet)
- Grundbuchwesen
- Perimeterwesen
- Erbschaftssteuern
- Teilungsamt
- Versteigerungen
- Wahlen und Abstimmungen
- Personalwesen
- Urkundsperson für Beglaubigungen
- Datenschutzbeauftragter