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RAV

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde einer Revision unterzogen. Diese beinhaltet u.a. den Wegfall der Gemeindearbeitsämter wie diese der Kantons Luzern noch kennt.

Per 1. April 2021 übernimmt das RAV Emmen die Aufgaben des Gemeindearbeitsamtes bzw. die Erstanmeldung der stellensuchenden Personen.

Wann, wie und wo melden Sie sich neu an zur Arbeitsvermittlung:
Melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung bzw. Arbeitslosenentschädigung frühzeitig beim RAV Emmen an. Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Tag dieser Anmeldung. Online-Anmeldung

RAV Emmen
Gerliswilstrasse 17
Postfach
6021 Emmenbrücke 1
Tel. 041 209 10 90
Mail: rav-emmenNULL@was-luzern.ch
WAS wira Luzern

Ihre Vorteile
Informieren Sie sich bereits unter www.arbeit.swiss.

Beginnen Sie sofort nach einer Kündigung mit der Stellensuche. Wir weisen Sie zudem auf das E-Learning hin. Dieses informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten:
https://wira-elearning.ch