Direkt zum Inhalt springen

Kommunales Strassennetz – Einreihung der Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen

Der Gemeinderat hat im Nachgang zum Anhörungsverfahren vom 13. August 2018 bis 3. September 2018 am 20. September 2018 die Einreihung der Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen definitiv erlassen (§ 10 Abs. 1b kant. Strassengesetz). Der Entscheid des Gemeinderates mit dem Strassenverzeichnis und dem dazugehörigen Plan liegen während 20 Tagen, von 15. Oktober 2018 bis 5. November 2018 auf der Gemeindekanzlei Eschenbach zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Gegen den Entscheid des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist beim Regierungsrat des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel mit einer Begründung und einem Antrag einzureichen.