Direkt zum Inhalt springen

Kommunales Strassennetz, Strasseneinreihung

Gemäss § 10 des kantonalen Strassengesetzes (StrG; SRL 755) werden das Strassenverzeichnis und der dazugehörige Plan über die Strasseneinreihung während 20 Tagen, vom 13. August bis 3. September 2018, auf der Gemeinde Eschenbach, Regionales Bauamt Oberseetal, im Sinn der Anhörung zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Anregungen und Änderungswünsche im Zusammenhang mit der Einreichung der erwähnten Strassen sind innert der vorerwähnten Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Eschenbach, Oeggenringenstrasse 12, 6274 Eschenbach, einzureichen.