Betreuungsgutscheine: Neue Regelung ab 1. August 2026
Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz vereinheitlicht der Kanton Luzern die Betreuungsgutscheine in allen Gemeinden. Diese entlasten Familien finanziell bei der familienergänzenden Kinderbetreuung in Kitas oder Tagesfamilien. Ab August können Anträge via Online-Formular eingereicht werden, dies via Webseite kinderbetreuung.lu.ch. Bereits jetzt können Erziehungsberechtigte mit einem Online-Rechner prüfen, ob ein Anspruch auf eine Ermässigung der Betreuungskosten besteht und in welcher Höhe.
Betreuungsgutscheine gelten für Kinder bis zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten, die in anerkannten Kitas und Tagesfamilien, welche anerkannten Tagesfamilienorganisationen angeschlossen sind, betreut werden. Der subventionierte Beitrag ist abhängig vom Arbeitspensum sowie vom Einkommen. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine entfällt bei einem jährlichen Einkommen von 120'000 Franken.